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   BVerwG, 11.01.1957 - IV B 27.56   

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https://dejure.org/1957,1319
BVerwG, 11.01.1957 - IV B 27.56 (https://dejure.org/1957,1319)
BVerwG, Entscheidung vom 11.01.1957 - IV B 27.56 (https://dejure.org/1957,1319)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Januar 1957 - IV B 27.56 (https://dejure.org/1957,1319)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 08.11.1954 - Gr. Sen. 1.54

    Begriff des bestimmten Antrags im Sinne des § 57 Abs. 2 S. 1

    Auszug aus BVerwG, 11.01.1957 - IV B 27.56
    Daß der Einlegungsschriftsatz keinen ausdrücklichen Antrag enthält, ist nach der Entscheidung des Großen Senats (BVerwGE 1, 222) unschädlich, da das Ziel der Revision eindeutig erkennbar ist.
  • BVerwG, 20.01.1956 - IV C 52.55

    Vorliegen einer Erwerbsunfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt - Bestimmung

    Auszug aus BVerwG, 11.01.1957 - IV B 27.56
    Der Senat hat zwar in seinemUrteil vom 20. Januar 1956 - BVerwG IV C 52.55 - eine dahingehende Aufklärungspflicht des Gerichts ausgesprochen.
  • BVerwG, 18.11.1955 - IV C 74.55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 11.01.1957 - IV B 27.56
    Sollte aus dem neuerlichen Vorbringen des Klägers herauszulesen sein, er könne eine Tätigkeit als Finanzamtangestellter nur unter Raubbau an seiner Gesundheit ausüben mit der rechtlichen Folge, daß ein daraus bezogener Arbeitsverdienst bei Beurteilung der Hilfsbedürftigkeit auszuscheiden habe (Urteil des Senatsvom 18. November 1955 - BVerwG IV C 74.55 -), so müßte auch diese Rüge als sachlich -rechtlich ungeprüft bleiben.
  • BVerwG, 02.02.1957 - IV C 347.56

    Rechtsmittel

    Der vorlegende IV. Senat hat in seinem Armenrechtsbeschlußvom 20. Juni 1956 - BVerwG IV C 79.55 - und in seinemUrteil vom 11. Januar 1957 - BVerwG IV B 27.56 - ohne ausführliche Erörterung dahin Stellung genommen, mangels eines Hinweises auf die Revisionabegründungsfrist in der Rechtsmittelbelehrung habe die Revisionsbegründungsfrist nicht zu laufen begonnen.
  • BVerwG, 07.05.1958 - III B 96.57
    Die beiden mit Lastenausgleichssachen befaßten Senate des Bundesverwaltungsgerichts haben in ständiger Rechtsprechung (vgl. zum SoforthilfegesetzUrteil vom 25. März 1954 - BVerwG III A 284.53 -, zum Lastenausgleichsgesetz Entscheidungen vom 18. November 1955 - BVerwG IV C 74.55 -, vom 10. Februar 1956 - BVerwG IV C 115.55 -, vom 18. Dezember 1956 - BVerwG IV C 105.56 - undvom 11. Januar 1957 - BVerwG IV B 27.56 -) entschieden, daß Arbeit, die eine an sich lastenausgleichsberechtigte Person "unter Raubbau an ihren Kräften" leistet, unberücksichtigt zu bleiben hat.
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